Wir beraten Sie kompetent und unverbindlich.
Die vermittelte Betreuungskraft ist von der Sanach AG eingestellt (Personalverleih) und wird bei Ihnen für den vereinbarten Zeitraum (temporär) eingesetzt. Die Betreuungskraft wohnt bei der betreuungsbedürftigen Person zuhause und erhält Kost (Morgen-, Mittag-, Abendessen) und Logis (abschliessbares Zimmer oder Unterkunft), welche im Gesamtpreis mit verrechnet sind. Die Verleihfirma organisiert im Rahmen des Einsatzes die Unterbringung und die Verpflegung der Betreuungskraft. Die Bereitstellung erfolgt durch die Einsatzfamilie auf Weisung der Sanach AG.
Das monatliche Entgelt deckt alle erforderlichen Aufwendungen ab, insbesondere:
- Lohn und Steuern
- Berufsunfallversicherung, Nichtberufsunfallversicherung, Krankentaggeld für die Betreuungskraft
- Sozialversicherungen und Arbeitgeberanteile
- Betreuung, Kundenkontakt und Service durch die Sanach AG über die gesamte Vertragslaufzeit
Richtpreis (Beispiel):
Posten | Betrag (CHF / Monat) |
Bruttopreis Betreuung | 6'300.- |
abzgl. Hilflosenentschädigung (mittel) | - 1'240.- |
abzgl. Krankenkassen-Zusatzleistung (mittel) | - 600.- |
abzgl. Steuerersparnis (geschätzt 18%) | - 990.- |
Effektive Belastung pro Monat | ** 3'470 ** |
Woher erhalten Betreuungsbedürftige Hilfe bei der Finanzierung?
- Hilflosenentschädigung: Wer im Sinne der Invalidenversicherung bei alltäglichen Lebensverrichtungen (Aufstehen, Abkleiden, Essen, Körperpflege usw.) hilflos ist, kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzes können Anträge eingebracht werden. Die Hilflosenentschädigung ist von mehreren Faktoren (u.a. Schweregrad, Wohnsituation, Einkommen, Vermögen) abhängig.
- Ergänzungsleistungen: Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben u.a. AHV- und IV-Rentner oder Behinderte, deren Einkommen und Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ebenso Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, wer während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten hat oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Hilflosenentschädigung erhält.
- Zusatzversicherung für Haushaltshilfen: Teilweise Rückerstattung der Betreuungskosten durch die eigene Krankenversicherung bei Abschluss einer Zusatzversicherung für Haushaltshilfen.
- Steuerabzugsfähigkeit: Die Ausgaben können bei Privatfinanzierung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Betreuungsdienste von einem Arzt verordnet wurden.